PendlerInnenbeihilfe


Ab sofort kann wieder die Pendler*innenbeihilfe für das Kalenderjahr 2021 beantragt werden!

Voraussetzungen für diese Beihilfe sind u.a.:

  •  Arbeitnehmer*innen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark
  •  Einfache Wegstrecke (Hauptwohnsitz / Arbeitsort) mind. 25 km
  •  Jahresbruttoeinkommen (ohne Familienbeihilfe) von weniger als € 35.000.-
  •  Weitere Voraussetzungen und Infos, siehe Link!

Antragsformulare sind im Betiebsratsbüro, den AK-Außenstellen und der Hauptwohnsitz-Gemeinde erhältlich sowie unter folgenden Link abrufbar https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/20211222_Pendlerbeihilfe_Formular_2021_beschreibbar.pdf

 

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