PendlerInnenbeihilfe
Ab sofort kann wieder die Pendler*innenbeihilfe für das Kalenderjahr 2021 beantragt werden!
Voraussetzungen für diese Beihilfe sind u.a.:
- Arbeitnehmer*innen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark
- Einfache Wegstrecke (Hauptwohnsitz / Arbeitsort) mind. 25 km
- Jahresbruttoeinkommen (ohne Familienbeihilfe) von weniger als € 35.000.-
- Weitere Voraussetzungen und Infos, siehe Link!
Antragsformulare sind im Betiebsratsbüro, den AK-Außenstellen und der Hauptwohnsitz-Gemeinde erhältlich sowie unter folgenden Link abrufbar https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/20211222_Pendlerbeihilfe_Formular_2021_beschreibbar.pdf
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