Zuschüsse
MitarbeiterInnen der LH Region Judenburg
können lt. Beschluss od. Regulativ folgende Zuschüsse beantragen!
Zuschuss für Fitnessstudio oder Trainigszentrum*
- Der Zuschuss beträgt 10% vom Rechnungsbetrag max. € 50.-
- Die Aktion ist befristet bis 31.12.2021
- Kosten werden zu je 50% zwischen Firma und BR-Fond aufgeteilt
- Bitte, Hinweise in Mailaussendung beachten!
Jahresvignette
Zuschuss 1mal jährlich, nur bei Sammelbestellung € 15.-
Sehbehelfe*
Zuschuss 1 mal innerhalb von 2 Jahren, 10% des Rechnungsbetrages max. € 30.-
Zahnersatz u. Regulierungen für Mitarbeiter & deren Kinder bis 15 Jahre*
Zuschuss 1 mal innerhalb von 2 Jahren, 10% des Rechnungsbetrages max. € 50.-
Runde Geburtstage
Gutschein € 25.-
Hochzeit*
Bar € 50.-
Geburt*
Gutschein € 50.-
* Nur mit erbrachtem Nachweis möglich!
Ein Zuschuss / Gutschein kann nach Übermittlung entsprechender Nachweise (Rechnung bzw. Urkunde) direkt beim >> Betriebsrat << beantragt werden. Die Übergabe erfolgt nur persönlich an die Antragsteller!
Die Betriebsratsumlage / der BR-Fond
Definition der BR- Umlage
- Besitzt juristische Rechtspersönlichkeit
- Kann als Träger von Rechten und Pflichten Ansprüche erwerben und Verpflichtungen eingehen
- Kann gerichtlich klagen und beklagt werden
Wozu wird die BR- Umlage verwendet?
- Zur Deckung der Kosten des Betriebsrates und deren Sacherfordernisse (Infomaterial, Homepage, ...)
- Zur Durchführung bzw. für Zuschüsse von Wohlfahrtseinrichtungen (Betriebsausflüge, Gutscheine, Soforthilfen, Zuschüsse, ...)
Wie wird die BR-Umlage verwendet?
- Jede Verfügung muss nach sachlichen Kriterien allen ArbeitnehmerInnen zu Gute kommen bzw. von allen in Anspruch genommen werden können.
- Jede Verfügung muss durch einen Beschluss des Betriebsrates oder durch das Regulativ gedeckt sein.
Welche Sicherheiten gibt es?
- Doppelte Zeichnungspflicht (Kassier & Betriebsratsvorsitzenden)
- Kontrolle durch zwei Rechnungsprüfer od. deren Stellvertreter
- Außerbetriebliche Revision der AK
Die BR- Umlage in der Lebenshilfe Region Judenburg
- Eingehoben werden monatlich 0,3% vom Bruttogehalt ohne Zulagen
- Die Summe ist steuerlich absetzbar (Arbeitnehmerveranlagung)
- Die Entscheidung über die Einführung einer BR- Umlage fiel mittels Abstimmung lt. §73 ArbVG
- Im Jahr 2012- Gemeinnützige GmbH
- Im Jahr 2017- Verein und Dienstleistung GmbH